EU-Drohnenführerschein
In den letzten Tagen wurden alle Details zu den EU-Drohnenführerscheinen veröffentlicht, diese können ab sofort absolviert werden!
Wichtige Info für Inhaber des bei uns erworbenen Kenntnisnachweises:
Dieser Kenntnisnachweis hat weiterhin seine Gültigkeit bis zum 31.12.2021, es muss aber zusätzlich der neue A1/A3 Kompetenznachweis und die praktische Eigenerklärung mitgeführt werden.
Betreiber-Registrierung Alle Drohnen mit über 250g Abfluggewicht bzw. deren Betreiber müssen sich bis zum 01.05.2021 beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren.A1/A3 Kompetenznachweis Den “kleinen” EU-Drohnenführerschein könnt ihr kostenlos beim Luftfahrt-Bundesamt ablegen, dieser ist auch für die Prüfung zum A2 Drohnenführerschein vorgeschrieben. Praktische Eigenerklärung A2 Fernpiloten-Zeugnis |
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